Die Gästekarte der Lutherstadt Wittenberg bringt Ihnen zahlreiche Vorteile und Rabatte. Kostenfreie oder ermäßigte Eintritte in welthistorische Gebäude, Vergünstigungen beim Besuch vieler Restaurants und Cafés sowie Vergünstigungen bei Stadtführungen sind und einige der Vorteile, die Sie mit der Wittenberger Gästekarte erwarten. 

Vorteilsheft der Wittenberger Gästekarte ansehen (PDF)

Durch den Gästebeitrag in Höhe von 2,00 Euro pro Übernachtung, werden zum Einen die touristischen Einrichtungen wie zum Beispiel das Lutherhaus oder die Cranach-Höfe unterhalten, andererseits kann das bestehende touristische Angebot mithilfe des Gästebeitrags noch erweitert werden. Auch den touristischen Veranstaltungen wie Luthers Hochzeit oder das Reformationsfest kommt der Gästebeitrag zu Gute. 

FAQ

Wie hoch ist der Gästebeitrag?

Der Gästebeitrag wird grundsätzlich nach der Dauer des Aufenthaltes im Erhebungsgebiet bemessen. Bei Übernachtungsgästen bemisst sich die Aufenthaltsdauer nach der Anzahl der Übernachtungen. Der Beitrag beträgt je Übernachtung 2,00 EUR.

Wer muss den Gästebeitrag zahlen?

Der Gästebeitrag wird von allen Personen ab 18 Jahre, die im Erhebungsgebiet eine Unterkunft mieten, ohne dort eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen geboten wird.

Wer ist vom Gästebeitrag befreit?
  1. 1Personen, die im Erhebungsgebiet eine Person ausschließlich aus familiären oder vergleichbaren Gründen besuchen. 2Die besuchte Person muss mit ihrem Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet gemeldet sein oder sich dort zur Berufsausübung aufhalten. 3Die Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft muss ohne Entgelt oder Kostenerstattung erfolgen.
  2. Personen, die sich zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,
  3. Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  4. 1Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten. 2Zur Berufsausübung zählt auch die ehrenamtliche Betreuung durch Jugendleiter-Card (Juleica) Inhaber.
Wofür wird der Gästebeitrag erhoben?

Das Kommunalabgabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht vielen Kommunen durch die Erhebung eines Gästebeitrages die Unterhaltung sowie den Ausbau ihrer touristischen Einrichtungen zu verbessern. Laut Gästebeitragssatzung werden die Einnahmen genutzt für:

  • teilweise Deckung der Kosten für Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der dem Tourismus dienenden Einrichtungen wie z.B. das m Lutherhaus, das Melanchthonhaus, die Cranach-Höfe und
  • die Umsetzung bestehender und neuer Veranstaltungsformate wie z.B. Luthers Hochzeit und das Reformationsfest
Wo wird der Gästebeitrag gezahlt?

Die Bezahlung des Gästebeitrages erfolgt direkt bei Ihrem Vermieter.

Was geschieht, wenn kein Gästebeitrag gezahlt wird?

Wer in einem gästebeitragspflichtigen Ort übernachtet und sich weigert, den Gästebeitrag zu bezahlen, und nicht von einem Befreiungstatbestand betroffen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses ist im Allgemeinen höher als der Gästebeitrag und müsste zusätzlich gezahlt werden.

Erhalten Gästebeitragszahler Vergünstigungen oder Befreiungen?

Jede beitragspflichtige Person erhält bei Zahlung des Gästebeitrages die Wittenberger Gästekarte mit kostenfreien Vorteilen und Rabattangeboten.

Alle Vorteile im Überblick (PDF)

Kontakt

Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH
Markt 26
06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: 03491 419260
Fax: 03491 419264
E-Mail: gaestebeitrag@wittenberg.de
Web: www.wittenberg-marketing.de